Schreibmaschine mit dem Wort 'Tax Return' – Symbol für steuerliche Aspekte im Homeoffice

Steuerliche Aspekte im Homeoffice 2025

Steuerliche Aspekte im Homeoffice 2025

Steuerliche Aspekte im Homeoffice  betreffen immer mehr Arbeitnehmer und Selbstständige. Homeoffice ist längst fester Bestandteil des Berufsalltags – doch wie kann man das Homeoffice steuerlich absetzen und welche Regeln gelten 2025? Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Kosten im Homeoffice absetzbar sind, welche Homeoffice-Pauschale 2025 gilt und wie Sie Arbeitsmittel, mobiles Arbeiten und digitale Steuer-Tools optimal nutzen. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Arbeitsmittel im Detail absetzen

Arbeitsmittel im Homeoffice gehören zu den wichtigsten Positionen in der Steuererklärung 2025. Dazu zählen Computer, Laptop, Headset, Drucker, Schreibtisch oder ergonomischer Bürostuhl – alles, was direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.

  • Sofortabschreibung (GWG-Regel): Arbeitsmittel bis 800 € netto (ca. 952 € brutto) dürfen im Jahr des Kaufs vollständig abgesetzt werden. Beispiele: Monitor, Schreibtischlampe, ergonomischer Stuhl.

  • Abschreibung über Nutzungsdauer: Teurere Anschaffungen wie Laptops, PCs oder Möbel werden über mehrere Jahre abgeschrieben (Laptop/PC: 3 Jahre, Schreibtisch: 13 Jahre).

  • Gemischte Nutzung: Wird ein Arbeitsmittel privat mitbenutzt, darf nur der berufliche Anteil (z. B. 70 %) abgesetzt werden.

Tipp: Auch Softwarelizenzen, Cloud-Abos oder ein zweiter Bildschirm zählen zu absetzbaren Arbeitsmitteln im Homeoffice.

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Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten

Viele verwechseln die Begriffe – steuerlich ist der Unterschied entscheidend:

  • Homeoffice: Arbeiten in der eigenen Wohnung, meist mit festem Arbeitsplatz. Hier greift entweder die Homeoffice-Pauschale 2025 oder – bei einem vollständig beruflich genutzten Raum – der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers.

  • Mobiles Arbeiten: Arbeiten unterwegs, beim Kunden oder im Café. Hier gelten die Reisekostenregelungen, nicht die Homeoffice-Pauschale.

Ein Küchentisch ohne klar abgegrenzten Arbeitsplatz gilt nicht als Arbeitszimmer. Hier bleibt nur die Pauschale.

Reisekosten & Fahrtkosten im Mischmodell

Viele arbeiten hybrid – teilweise zu Hause, teilweise im Büro oder beim Kunden. 

  • Pendlerpauschale: 0,30 €/km (ab dem 21. Kilometer 0,38 €) für jeden tatsächlichen Arbeitstag im Büro.

  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro vollständigem Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr.

  • Beispiel: Drei Tage im Büro, zwei Tage Homeoffice → 3 × Pendlerpauschale + 2 × 6 € Homeoffice-Pauschale.

Damit schöpfen Sie beide Modelle optimal aus und vermeiden typische Fehler beim Steuern sparen im Homeoffice.

Digitale Steuer-Tools für steuerliche Aspekte im Homeoffice 

Moderne Steuer-Apps und Online-Tools vereinfachen das Erfassen von Belegen und Homeoffice-Tagen erheblich. Besonders hilfreich sind Programme, die speziell auf Steuererklärung Homeoffice 2025 ausgelegt sind:

  • Steuer-Apps: Ideal für Arbeitnehmer mit einfachen Fällen, inklusive Belegscan und Interviewmodus.

  • Desktop-Programme: Umfangreiche Eingabeoptionen, perfekt für Selbstständige oder komplexere Fälle.

  • Cloud-Lösungen: Synchronisierung über Geräte hinweg – ideal für hybrides Arbeiten und Teamorganisation.

Diese Tools erkennen automatisch Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel und Fahrtkosten, wodurch Sie Fehler vermeiden und Zeit sparen.

Steuerliche Aspekte für Selbstständige im Homeoffice

Selbstständige profitieren besonders stark von den steuerlichen Vorteilen im Homeoffice. Für sie gelten oft großzügigere Regelungen:

  • Arbeitsmittel: Sofortabschreibung bis 800 € oder Abschreibung über Nutzungsdauer.

  • Arbeitszimmer: Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt zu Hause, sind anteilige Miete, Strom, Heizung und Reinigung unbegrenzt absetzbar.

  • Vorsteuerabzug: Bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann die gezahlte Mehrwertsteuer auf Anschaffungen (z. B. Möbel, Technik) vom Finanzamt zurückgeholt werden.

  • Dokumentation: Belege, Rechnungen und Nachweise sauber trennen, um bei einer Prüfung keine Probleme zu bekommen.

Damit wird das Homeoffice steuerlich absetzen für Selbstständige besonders attraktiv.

Rechte und Pflichten im Homeoffice

Neben steuerlichen Aspekten gelten rechtliche Regelungen, die viele übersehen:

  • Arbeitszeiterfassung: Seit 2022 Pflicht – auch im Homeoffice müssen Zeiten dokumentiert werden.

  • Arbeitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, für ergonomische Bedingungen zu sorgen (z. B. Bildschirmhöhe, Stuhl).

  • Arbeitgeberzuschuss steuerfrei: Zuschüsse zu Internetkosten bis 50 € monatlich oder zur Ausstattung können steuerfrei gezahlt werden.

  • Vertragliche Regelung: Ein klar definierter Homeoffice-Vertrag schafft Sicherheit über Anzahl der Tage und Ausstattungspflichten.

Diese Punkte sorgen nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für ein produktives, gesundes Arbeitsumfeld.

Fazit: Steuerliche Aspekte im Homeoffice

Steuerliche Aspekte im Homeoffice 2025 sind komplex, aber mit klarer Struktur leicht umsetzbar. Nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale, setzen Sie Ihre Arbeitsmittel ab, trennen Sie mobiles Arbeiten von Homeoffice korrekt und nutzen Sie digitale Steuer-Tools für eine effiziente Steuererklärung.
Selbstständige profitieren zusätzlich vom Arbeitszimmerabzug und Vorsteuerabzug, während Arbeitnehmer durch Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei unterstützt werden können.
Wer alle Regeln kennt, spart bares Geld – und vermeidet Fehler bei der Steuererklärung im Homeoffice.