
Homeoffice steuerlich absetzen
Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice – doch welche steuerlichen Vorteile können Sie dabei nutzen? Wenn Sie Homeoffice steuerlich absetzen möchten, gibt es mehrere Wege: von der Homeoffice-Pauschale 2024/2025 über das häusliche Arbeitszimmer bis hin zu Werbungskosten für Arbeitsmittel und Internetkosten. Wir zeigen, was 2024 und 2025 gilt – verständlich erklärt, aber ohne individuelle Steuerberatung.
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ToggleHomeoffice-Pauschale 2024/2025 – einfacher Abzug pro Tag
Die Homeoffice-Pauschale ist eine der einfachsten Möglichkeiten, das Homeoffice steuerlich abzusetzen, ohne ein separates Arbeitszimmer nachweisen zu müssen. Seit 2023 beträgt sie 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Tagen). Diese Pauschale deckt anteilig Strom, Heizung, Wasser und Miete ab – also typische Kosten im Homeoffice, die sonst schwer zuzuordnen sind.
Voraussetzungen: Sie dürfen die Pauschale nur ansetzen, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihres Arbeitstages im Homeoffice verbringen. Fahren Sie an einem Tag ins Büro, entfällt die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag. Beispiel: Wer 8 Stunden zu Hause arbeitet, aber kurz ins Büro fährt, kann an diesem Tag keine Pauschale ansetzen – dafür aber die Entfernungspauschale. Dienstreisen oder Kundentermine schließen den Abzug hingegen nicht aus. Arbeiten Sie z. B. 7 Stunden zu Hause und 1 Stunde extern, dürfen Sie Homeoffice-Pauschale und Reisekosten kombinieren.
Sonderfall: Wenn beim Arbeitgeber kein fester Arbeitsplatz vorhanden ist (z. B. bei Lehrern), darf die Pauschale trotzdem angesetzt werden – auch bei gemischten Arbeitstagen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde.
Geltendmachung: Arbeitnehmer tragen die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung unter Werbungskosten (Anlage N) ein. Für Selbstständige gilt sie als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Achtung: Der Pauschbetrag fällt unter die allgemeinen Werbungskosten (1.230 € Stand 2024). Ein steuerlicher Vorteil entsteht nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen – z. B. durch zusätzliche Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Fortbildungskosten.
Kein doppelter Ansatz: Die Homeoffice-Pauschale kann nicht gleichzeitig mit einem häuslichen Arbeitszimmer für denselben Zeitraum abgesetzt werden. Entscheiden Sie sich daher jährlich für eine Variante – Pauschale oder Arbeitszimmer. Bei doppelter Haushaltsführung entfällt sie ebenfalls. Bei Unsicherheit hilft ein Steuerberater, die optimale Variante zu bestimmen.
Weitere Werbungskosten im Homeoffice steuerlich absetzen
Arbeiten von zu Hause bringt oft zusätzliche Ausgaben mit sich. Unabhängig davon, ob Sie die Pauschale nutzen oder ein Arbeitszimmer absetzen, können Sie weitere beruflich bedingte Kosten geltend machen:
Arbeitsmittel & technische Ausstattung: Computer, Laptop, Drucker, Monitor, Headset, aber auch Büromaterialien und kleinere Arbeitsgeräte. Bis 800 € netto können Anschaffungen sofort abgesetzt werden, darüber wird abgeschrieben.
Büromöbel und Einrichtung: Ergonomische Stühle, Schreibtische, Regale oder Lampen gelten als Arbeitsmittel. Auch diese sind bis 800 € sofort abziehbar, ansonsten über die Nutzungsdauer verteilt.
Internet- und Telefonkosten: Ohne Nachweis pauschal 20 % der Kosten, max. 20 € pro Monat (240 € im Jahr). Wer höhere Kosten geltend machen will, muss den beruflichen Anteil nachweisen.
Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser): Bei Nutzung der Homeoffice-Pauschale sind diese abgedeckt. Nur beim anerkannten Arbeitszimmer können die tatsächlichen Nebenkosten anteilig berücksichtigt werden.
Zusätzlich dürfen natürlich alle üblichen beruflichen Aufwendungen angesetzt werden, z. B. Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Fachliteratur, Berufsverbandsbeiträge oder Steuerberatungskosten. Für Arbeitnehmer gilt: Werbungskosten wirken sich erst oberhalb von 1.230 € pro Jahr steuermindernd aus. Für Selbstständige mindern sämtliche Betriebsausgaben unmittelbar den zu versteuernden Gewinn.
Achtung: Erstattet der Arbeitgeber bestimmte Kosten (z. B. Zuschüsse oder Arbeitsmittel), dürfen Sie diese nicht zusätzlich absetzen. Es können immer nur selbst getragene Aufwendungen geltend gemacht werden.
Häusliches Arbeitszimmer absetzen – wann es sich lohnt
Ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen können Sie nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich (mind. 90 %) beruflich genutzt wird. Typisch ist ein separates Büro ohne andere Wohnfunktion. Seit 2023 gelten dafür neue Regelungen.
Mittelpunkt der Tätigkeit: Nur wenn das Homeoffice der qualitative Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist, erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit an. In diesen Fällen dürfen Sie die tatsächlichen Kosten unbegrenzt absetzen – z. B. anteilige Miete, Nebenkosten oder Abschreibung.
Trifft das nicht zu, können Sie das Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen. Stattdessen greift automatisch die Homeoffice-Pauschale 2024/2025, die oft sogar günstiger ist als die frühere 1.250 €-Regelung.
Angestellte vs. Selbstständige: Die Voraussetzungen gelten für beide Gruppen, aber Selbstständige profitieren meist stärker, da sie häufiger den Mittelpunkt der Tätigkeit im Homeoffice haben. Ein freiberuflicher Designer, Texter oder Programmierer kann daher sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen – Angestellte in Teil-Homeoffice-Stellen hingegen nur selten.
Kosten, die absetzbar sind:
Anteilige Miete oder Abschreibung (AfA) bei Eigentum
Nebenkosten: Strom, Heizung, Wasser, Grundsteuer, Reinigung
Kommunikationskosten: anteiliger Internet- und Telefonanschluss
Arbeitsplatzausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, Beleuchtung, Büromaterial
Der absetzbare Anteil richtet sich nach der Wohnfläche. Beispiel: Beträgt das Arbeitszimmer 10 % der Wohnung, können 10 % der Miete und Nebenkosten steuerlich abgesetzt werden. Seit 2023 gibt es auch eine Jahrespauschale von 1.260 €, wenn Ihnen die exakte Berechnung zu aufwendig ist – allerdings nur für volle Monate, in denen das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildete.
Tipp: Vergleichen Sie die Steuerersparnis zwischen Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmerabzug. Wenn Sie dauerhaft von zu Hause arbeiten, ist meist das Arbeitszimmer steuerlich absetzen vorteilhafter. Bei Teil-Homeoffice reicht oft die Pauschale.
Belege und Nachweise – Homeoffice steuerlich absetzen richtig belegen
Für das Homeoffice steuerlich absetzen gilt die Belegbereitschaftspflicht: Sie müssen keine Belege einreichen, sollten aber alle Nachweise bereithalten, falls das Finanzamt sie verlangt.
Wichtige Unterlagen sind:
Dokumentation der Homeoffice-Tage
Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Grundriss (bei Arbeitszimmer)
Rechnungen für Arbeitsmittel und Möbel
Telefon- und Internetrechnungen
Damit ist das häusliche Arbeitszimmer ein weiterer Weg, um das Homeoffice steuerlich abzusetzen und langfristig Steuervorteile zu sichern.